Tippgeber für Immobilien

Tippgeber Immobilien: Ablauf und Hintergründe dieser Art der Immobilienvermittlung


Gerade in Zeiten eines historisch niedrigen Zinsniveaus ist besonders der Markt für Wohnimmobilien hart umkämpft. So suchen nicht nur private Personen nach ihrer Traumimmobilie zum Selbstbezug, sondern auch zunehmend Investoren nach möglichen Renditechancen. Diese werden vornehmlich in Form von Grundstücken, Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen wie auch Mehrfamilienhäusern gesucht. Auf der anderen Seite sind es auch Eigentümer, die aufgrund einer zyklischen Hochpreisphase oder aus sonstigen privaten, finanziellen oder beruflichen Gründen mit dem Gedanken spielen, ihre Immobilie zu verkaufen.

In diesem Zusammenhang des zunehmend verdichteten Marktumfeldes wird es auch für Immobilienmakler immer schwieriger, passende, vermarktungsfähige Objekte ins Portfolio aufzunehmen. Da hierbei oftmals die Devise „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ gilt, werden mögliche Tippgeber für potenzielle Verkaufs- bzw. Vermietungsobjekte für Makler immer bedeutender. Auf Basis dieser Tipps können Immobilienmakler in der Regel direkt einen Erstkontakt herstellen, der beispielsweise über eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung zur entsprechenden Maklerbeauftragung führen kann.


Tippgeber Immobilien: das gibt es zur Tippgeberprovision zu wissen!

Als Tippgeber für Immobilien kann prinzipiell jeder agieren, der einen verkaufswilligen Eigentümer kennt bzw. Hinweise zu dessen Kontaktdaten nennen kann. So benötigt der Makler im Optimalfall neben den Kontaktdaten des Eigentümers die wichtigsten Rahmenbedingungen zum Objekt wie Objektart, Größe, Baujahr, Lage und eventuell Angaben über die gröbsten Ausstattungsmerkmale. Dementsprechend kann der Makler den Eigentümer kontaktieren und im Rahmen des Erstkontaktes das weitere Vorgehen besprechen. Sollte der Eigentümer dem Makler eine Beauftragung über einen entsprechenden Maklervertrag erteilen, dann sind die ersten Voraussetzungen zur Tippgeberprovision bereits erfüllt.

Wie hoch diese Provision am Ende des Tages jedoch ausfällt, hängt von der jeweiligen Maklercourtage ab, die dieser über die erfolgreiche Vermietung oder den Verkauf der Immobilie erhält. In vielen Fällen wird die Tippgeberprovision nämlich prozentual zur Maklerprovision berechnet. Alternativ kann natürlich auch ein Festpreis vereinbart werden – die exakte Verhandlung sollte immer in direkter Diskussion mit dem Maklerbüro erfolgen.

Tippgeber für Immobilien können allerdings auch auf der Käuferseite in Erscheinung treten. So können sie Immobilienmaklern auch Tipps zu potenziellen Käufern vermitteln. Gerade beim Verkauf von größeren Renditeobjekten ist diese Vorgehensweise nicht unüblich. Der Ablauf ist hierbei im Prinzip der gleiche. Sollte der potenzielle Käufer die Immobilie tatsächlich kaufen, dann erhält der Tippgeber ebenfalls eine vorab verhandelte Tippgeberprovision. Das Objekt spielt aber generell keine Rolle, da ein Tippgeber immer eine Provision erhält. Egal, ob der Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte.


Immobilienverkauf: Diese Anzeichen deuten auf baldigen Verkauf hin

Um als Tippgeber fungieren zu können, gilt es also entweder die entsprechenden Kontakte in der Branche zu haben und diese zu pflegen oder alternativ selbst die Augen und Ohren bezüglich potenziellen Objekten offen zu halten. Als einfachste und sicherste Informationsquelle kann natürlich der Bekannten- und Freundeskreis dienen. Auch in Gesprächen mit Nachbarn oder Verwandten lässt sich möglicherweise der ein oder andere verkaufsbereite Eigentümer in Erfahrung bringen. Selbst wenn sich bei Bekannten die familiären Umstände – beispielsweise durch Geburt, Scheidung oder einem Todesfall – ändern, kann dies bereits ein Indiz für einen möglichen Immobilienverkauf sein.

Grundsätzlich gilt: Erscheint eine Immobilie unbewohnt, dann kann dieser Umstand ebenfalls auf einen möglichen Verkauf hindeuten. Dazu zählen unter anderem äußere Anzeichen wie ein nicht geleerter Briefkasten, Wildwuchs in den Außenanlagen, Unkrautbewuchs auf der Pflasterung sowie über einen längeren Zeitraum geschlossene Rollläden.