Baufinanzierung von energieeffizienten Häusern (Neubau) mit öffentlichen Fördermitteln

Der Neubau eines Hauses ist eine umfangreiche Investition in die Zukunft. In diesem Zusammenhang sind viele Faktoren zu berücksichtigen, damit das Vorhaben gelingt. Das beginnt mit der Überlegung, um welche Art von Haus es sich handeln soll. Zur Auswahl stehen dabei beispielsweise:

Reihenhaus
Doppelhaushälfte
Freistehendes Haus

Die nächste Überlegung befasst sich mit dem Baumaterial, welches für das Haus verwendet werden soll. Für Neubauprojekte können Sie zwischen:

Massivhaus
Fertighaus
Architektenhaus
Ausbauhaus
Holzhaus
Blockhaus

wählen.

Wenn Sie sich im Rahmen der Modelle beispielsweise für ein Holzhaus oder Massivhaus entscheiden, ist es wichtig, beim Neubau an die Vorschriften zur Energieeffizienz zu denken, wenn man sich für ein energieeffizientes Haus entscheided.


Worauf sollte der Käufer eines Neubaus in Bezug auf Energieeffizienz achten?

Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches die früher bestehende Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Die Grenzwerte in Bezug auf Energieverbrauch und CO2-Ausstoß haben sich bisher noch nicht verändert. Dennoch ist es für Bauherren wichtig, den Inhalt des Gesetzes zu kennen. Wenn es gelingt, die strengen KfW-Effizienzstandards zum Energieverbrauch einzuhalten, winken günstige Darlehen und Zuschüsse vom Staat.


Welche öffentlichen Fördermittel erwarten den Bauherren für sein neues Haus?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die ausreichende Bank für öffentliche Fördergelder des Staates. Bei der Vergabe wird grundsätzlich unterschieden zwischen:

Zuschüssen, die vom Bauherren nicht zurückgezahlt werden müssen
Darlehen teilweise mit Tilgungszuschuss, die rückzahlbar sind

Im Rahmen des KfW-Wohnungseigentumsprogramms erhält der Bauherr ein Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro für den Bau seines Hauses. Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass er die fertiggestellte Immobilie selbst bewohnt. Zusätzlich gibt es weitere öffentliche Fördermittel für besonders energieeffizientes Bauen.


Welche KfW-Darlehen gibt es im Zusammenhang mit energieeffizientem Bauen?

Im Bereich des energieeffizienten Bauens gibt es von der KfW vom Grundsatz her Förderkredite zu diesen Bedingungen für Bauherren:

Volumen von bis zu 120.000 Euro je geförderte Wohnung
Verzinsung ab einem Sollzinssatz von 0,9 % p.a.
Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro
Bis zu 4.000 Euro Förderung von Expertenkosten für Energieberatung

Die Höhe des Tilgungszuschusses auch für Neubauten richtet sich nach dem Energiestandard, den das Objekt ausweisen wird.


Öffentliche Fördermittel für besonders energieeffiziente Neubauten

Die Höhe des Tilgungszuschusses, den die KfW für ein Neubauvorhaben gewährt, richtet sich nach dem Effizienzstandard des erbauten Hauses. Je geringer der Energieverbrauch ist, umso höher fällt der maximale Zuschuss aus. Hier eine Übersicht über die einzelnen Programme der KfW:

KfW 55 Haus
KfW 40 Haus
KfW 40 Plus Haus (inklusive Passivhaus)

Die Zahl hinter dem jeweiligen Programm bezeichnet den Prozentsatz an Energie, den ein neu gebautes Haus im Vergleich zum Referenzwert von 100 Prozent verbrauchen darf. So beträgt beispielsweise beim KfW 55 Haus der Primärenergiebedarf nur 55 Prozent des Wertes des Referenzhauses.

Damit errechnen sich diese maximalen Werte für den Tilgungszuschuss der KfW:

KfW 55 Haus: 15 Prozent der Darlehenssumme; maximal 18.000 EURO pro Objekt
KfW 40 Haus: 20 Prozent der Darlehenssumme; maximal 24.000 EURO pro Objekt
KfW 40+ Haus: 25 Prozent der Darlehenssumme; maximal 30.000 EURO pro Objekt


Wer kann ein KfW-Darlehen beantragen und wo muss der Antrag gestellt werden?

Im Rahmen der Baufinanzierung können Privatpersonen die zinsgünstigen Darlehen samt der dazugehörigen Tilgungszuschüsse beantragen. Diese Bedingungen müsse erfüllt werden:

Der Darlehensnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
Ohne Beschränkung bei Einkommensgrenzen
Ohne Beschränkung bei Familienstand und Anzahl von Kindern

Der Darlehensantrag wird über die Hausbank der Bauherren gestellt. Hier muss die Gesamtfinanzierung der Immobilie sichergestellt sein. Den auf die KfW entfallenden Teil der Kredite leitet die Hausbank an die KfW weiter. Von dort aus wird im Rahmen der Gesamtzusage der Baufinanzierung auch der Anteil der KfW dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt.


Was kann im Rahmen des Neubaus mit KfW-Darlehen finanziert werden?

Bei der Immobilie, die finanziert werden soll, ist es unerheblich, ob es sich dabei um eine Eigentumswohnung oder ein neu gebautes Haus handelt. Zu den Kosten, die von der KfW finanziert werden, gehören:

Grundstückskosten
Baukosten
Baunebenkosten
Kosten für die Erstellung von Außenanlagen

Wer eine bereits bestehende Immobilie erwerben möchte, kann zusätzlich geplante Sanierungs- und Umbaukosten in den Finanzierungswunsch mit einarbeiten. Sogar die Kauf- und Kaufnebenkosten sind im Rahmen der Finanzierung darstellbar.

Damit Ihr Neubau sicher und solide finanziert wird, ist ein Beratungstermin für ein persönliches Gespräch bei einem unabhängigen Makler und Finanzberater ein guter Gedanke. Er verfügt über Kontakte zu einer Vielzahl von Kreditgebern und sucht gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte Finanzierungslösung heraus.