Immobilienverkauf normal oder im Bieterverfahren

Das Modell „Immobilienverkauf“ im Bieterverfahren hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Nicht nur, weil es einfacher für Käufer und Verkäufer ist, sondern auch, weil der Preis beidseitig flexibel veränderbar ist. Dieses Verfahren hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Wer sein Haus oder die Wohnung per Bieterverfahren verkaufen will, hat den klaren Vorteil, dass je mehr Bieter sich dem Verkauf anschließen, der Endpreis wachsen kann. Käufer hingegen haben die Möglichkeit individuell einen Preis, der für sie bezahlbar ist anzubieten. Mit etwas Glück wird man nicht überbietet und kauft die Immobilie zum gewünschten Preis. Das passiert sogar häufiger, als gedacht. Hier mehr zum Immobilienverkauf im Bieterverfahren.


Haus verkaufen per Bieterverfahren – Warum diese Art beim Verkauf immer beliebter wird

In den meisten Fällen lohnt sich das Bieterverfahren für Käufer und Verkäufer. Diese Art von Verkauf hat viele Vorteile und Besonderheiten. Die meisten Menschen, die ihre Immobilie alleine per Annonce verkaufen wollen, stehen zuerst vor einer wichtigen Frage: Zu welchem Preis soll das Haus verkauft werden. Viele Verkäufer wissen nicht, welcher Preis angebracht ist und wovon die Höhe des Preises abhängt. Deswegen ist es sehr ratsam, sich vor dem Verkauf mit einem Immobilienmakler zu konsultieren. Makler wissen, welchen Preis man abhängig vom Zustand der Immobilie und dessen Lage verlangen kann. Wenn Sie also ein Hausverkauf anstreben, dann müssen Sie nicht immer selber den Preis bestimmen. Ein Gespräch mit einem professionellen Makler kann weiterhelfen.


Wohnung verkaufen – Was ist wichtig beim Wohnungsverkauf

Das Bieterverfahren für Immobilien zeichnet sich durch viele Besonderheiten aus. Man muss als Verkäufer lediglich den Mindestpreis für sich selber festlegen. Diesen verrät man aber den Bietern natürlich nicht. Verkäufer können sich die unterschiedlichen Angebote ihrer Interessenten in Ruhe überlegen. Abhängig von der Dauer des Verfahrens kann auch der Preis wachen.

Beim Bieterverfahren für Immobilien funktioniert anfangs alles gleich, wie bei einem herkömmlichen Verkauf. Der Unterschied besteht darin, dass jedoch keinerlei Preis angegeben wird. Ein Mindestverkaufspreis könnte aber genannt werden. Wichtig sind aber die Angaben zur Immobilie, die oftmals in einem Exposé festgehalten wreden.

Folgende Besonderheiten sind beim Bieterverfahren festzustellen:

– Ein Preis muss nicht angegeben werden
Als Verkäufer haben Sie beim Bieterverfahren den Vorteil, dass abhängig von der Anzahl der Bieter, der Endpreis höher ausfallen kann, als man das selber anfangs gedacht hätte. Das ist zwar nicht immer der Fall, jedoch meistens schon. Denn auch die Bieter selbst orientieren sich an den eigenen Vorstellungen. Einige von Ihnen würden mehr für die Immobilie ausgeben, als andere.

– In den Angaben muss betont werden, dass der Verkauf im Bieterverfahren erfolgt
Damit die Interessenten wissen, dass der Preis per Bieterverfahren erzielt werden soll, sollten diese Angaben unbedingt direkt in der Überschrift stehen.

– Ein Besichtigungstermin für alle
In den Angaben legen Sie am besten einen fixen Termin fest. Zur gleichen Zeit sollen dann alle Interessenten erscheinen, die die Immobilie besichtigen wollen. Damit man nicht jedes Mal für neue Interessenten einen Termin machen muss, erfolgt dieser an nur einem Tag. Außer, dass das Zeit spart, ist es auch besser für den Endpreis selbst, weil die Interessenten dann vor Ort sehen können, welche Konkurrenten mitbieten wollen.