Wer ein Grundstück erfolgreich verkaufen möchte, benötigt wichtige Informationen über den Verkaufsablauf. Sicherlich lässt sich heute in der Regel ohne Probleme ein Grundstück verkaufen. Die Preise für Grund und Boden steigen weiterhin an und sind begehrt. Bevor das Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, sollte der Marktpreis der Fläche bestimmt werden. Des Weiteren sollte die mögliche Bebaubarkeit festgestellt werden. Sollte ein Verkauf zügig vonstattengehen, so sollen etwaige Kosten mit in Betracht gezogen werden. Verkäufer, welche keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich haben, sollten sich überlegen, einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen.
Die Bebaubarkeit entscheidet über den Verkaufserlös
Ein guter Makler kann durch seine Fachkompetenz einschätzen, welcher Verkaufspreis zu erzielen ist. Die Bebaubarkeit entscheidet über Angebot und Nachfrage beim Grundstücksverkauf. Der Vorteil ist beim Verkauf über ein Maklerbüro, dass dieser in der Regel potenzielle Bauträger bzw. Interessenten in der Regel schon kennt. Vorab sollte der Verkäufer die Bebaubarkeit bei der Stadt bzw. der zuständigen Gemeinde erfragen.
Das sogenannte Rohbauland ist im Bebauungsplan als rechtsverbindliches Bauland deklariert, jedoch noch nicht erschlossen. Vor Ort befinden sich keinerlei Anschlüsse für Wasserleitungen, Abwasserversorgung sowie Stromleitungen. Dieses Grundstück kann so noch nicht bebaut werden. Das Bauerwartungsland darf aktuell noch nicht bebaut werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in der nahen Zukunft zu Bauland wird. Diesem Grundstück fehlt noch der Eintrag im Bebauungsplan. Hierfür wird das Baurecht zugrunde gelegt. Das Bauland selbst besitzt die Entwicklungsstufe, welche zukünftige Käufer als wünschenswerten Status erachten. Ein qualifizierter Bebauungsplan findet sich zumeist in schon erschlossenen und bebauten Gebieten vor. In der Regel ergibt sich dies automatisch auf der Grundstückslage.
Ein schon bebautes Grundstück wird dann interessant, wenn ein möglicher Abriss begünstigt wird. Denn ein potenzieller Bauinteressent, welcher lediglich alleinig ein Grundstück kaufen möchte, versucht in erster Linie
selbiges erst einmal zu finden. Das sogenannte Brachland erhält diese Klassifizierung, wenn es sich um ein ehemaliges landwirtschaftlich genutztes Grundstück handelt.
Der Käufer entscheidet nach Bebauungsmöglichkeit
Beim Bauland sollte vorab geklärt sein, wie das Grundstück bebaut werden darf. Denn entscheidend für den Preis ist die mögliche Wohnfläche des Grundstückes. Somit kann die maximale Größe errechnet werden. Umso mehr Bebauungsfläche zur Verfügung steht, desto höher der zu erzielende Verkaufspreis. Der Bebauungsplan an sich wird nochmals in zwei Kriterien unterschieden. Es wird vom einfachen und qualifizierten Bebauungsplan gesprochen. Im qualifizierten Bebauungsplan befinden sie die Art und Weise sowie das Maß der Baunutzung. Heutzutage gehen die Gemeinden und Städten sogar so vor, dass die aktuellen Planverfahren und die entsprechenden Bebauungspläne sogar für die Bürger online gestellt werden. Im Bebauungsplan sind folgende Merkmale versehen: die Bauweise, Art und Maß der Baunutzung, die Abstandsflächen sowie die maximale Bauweise der Vollgeschosse. Des Weiteren werden die Baugrenzen, die Fenster, Dachneigung sowie die Dachform festgelegt.
Was tun, wenn der Bebauungsplan fehlt?
Fehlt der qualifizierte Bebauungsplan, so sollte eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Hier werden die Bebauungsvorschläge eingereicht. Nach der rechtsverbindlichen Prüfung ergeht eine dreijährige gültige Festlegung. Für diese Dienstleistung erhebt das Bauamt eine Gebühr. Das Bauamt benötigt dafür entsprechende Unterlagen.
Ein großes Grundstück vor Verkauf teilen?
Es ist durchaus sinnvoll, ein großes Grundstück vor dem Verkauf aufzuteilen. So kann ein höherer Preis erzielt werden. Dieser Vorgang wird Realteilung genannt. Die entsprechende Wertermittlung wird von qualifizierten Experten vorgenommen.
Wichtige Kriterien zur Ermittlung des Verkaufspreises
Entscheidend für den Verkaufserlös sind die Grundstücksfläche, die Lage sowie der Zuschnitt. Existieren im Grundbuch Beschränkungen, dann mindert dies den Verkaufspreis. Die Art und Weise der baulichen Nutzung. Existieren Altlasten?
Beim Verkauf fallen Kosten an. Dies können zum einen Gutachterkosten sowie Notarleistungen sein. Die Kosten für einen Vertragsentwurf sind Bestandteil der jeweiligen Notarkosten. In der Regel ist mit rund 2,5 Prozent des Grundstückswertes zu rechnen. Hinzu kommen etwaige Maklergebühren. Mit der Verkaufsabwicklung über einen Makler werden wichtige Details nicht übersehen. Er übernimmt die Terminierung mit dem Notar und kümmert sich um alles, sodass der Verkäufer kaum etwas mit der Verkaufsabwicklung nach der Besichtigung des Grundstückes zu tun hat. Der Makler informiert regelmäßig über den Stand des Verkaufs.